Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche, die Hilfe in problematischen Lebenslagen und / oder Krisen benötigen.

Hilfen für junge Volljährige


Eine besondere Stärke von Takoda ist der Bereich der Verselbstständigung. Hierzu gibt es einen detaillierten Phasenplan, über den folgende Kompetenzen erworben werden sollen:


  • Die Kompetenzen der jungen Menschen in unterschiedlichen Lern- und Lebensbereichen werden erweitert und gefördert.
  • Eigenständiges/verantwortungsbewusstes Leben als Teil der Gesellschaft wird angestrebt und umgesetzt
  • Verselbstständigung unter Einbeziehung des sozialen Umfelds sowie des Bezuges zur Familie soll gefördert werden.


Beim Start eines Verselbstständigungsprozesses kommt ein Fragebogen zum Einsatz, der die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Klienten erfasst.
Der von Takoda entwickelte Phasenplan, in dem festgelegte Ziele und Methoden aufgeführt werden, hat sich in der Vergangenheit bewährt, um eine Verselbstständigung nachhaltig zu sichern.

Übergeordnetes Ziel der Hilfemaßnahme ist es den jungen Menschen zu befähigen ein selbständiges Leben, unabhängig von Hilfemaßnahmen zu führen und je nachdem aus welchem Lebensumfeld der junge Mensch kommt (stationäre Hilfe, Wohnumfeld der Eltern, etc.), dem jugen Menschen eine bedarfsgerechte Hilfe zu ermöglichen. Die Maßnahme erfolgt in zwei Phasen. Folgende allgemeine Ziele werden im Laufe der Maßnahme verfolgt:


Kernbetreuungsphase (inkl. Eingangsphase)

  • Erhebung der Wünsche und Motivation des jungen Mensche
  • ggf. finden einer geeigneten Wohnung
  • Festlegung individueller Zielsetzungen zu den Hauptzielen des Hilfeplanes
  • Aufzeigen von Ressourcen und Nutzen der Kraftreserven
  • Förderung der kommunikativen Fähigkeiten
  • Bewältigung individueller Problemlagen
  • sachgerechte Entscheidungen treffen
  • Kennen und Anwenden von Konfliktlösungsstrategien
  • strukturiertes Handeln in Problemsituationen
  • sachgerechter Umgang mit materiellem Gut
  • Zeitmanagement, Gestaltung der Tage im gesunden Maß von Pflichten und Freizeit
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit finanziellen Ressourcen
  • Schaffung und Pflege sozialer Kontakte
  • Förderung schulbezogener Kompetenzen
  • Sensibilisierung für Freizeitaktivitäten
  • Stärkung psychosozialer Kompetenzen
  • Entwicklung langfristiger Lebensplanungen


Ablösephase

  • Übergang zum Leben ohne Hilfemaßnahmen
  • Hilfe zur Selbsthilfe


Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfegesetz § 27 i.V. mit § 41 SGB VIII