Hilfen zur Erziehung

Stationäre Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche, die Hilfe in problematischen Lebenslagen und / oder Krisen benötigen.

Stationäres Einzelwohnen


Hauptziele unserer pädagogischen Arbeit in diesem Angebot ist die schrittweise Verselbstständigung der jungen Menschen, hin zu einem eigenständigen Leben. Wir möchten den jungen Menschen dazu befähigen, ein selbstständiges Leben, unabhängig von Hilfemaßnahmen zu führen und je nachdem aus welchem Lebensumfeld der junge Mensch kommt (stationäre Hilfe, Wohnumfeld der Eltern, etc.), dem jungen Menschen eine bedarfsgerechte Hilfe ermöglichen.


Wir halten insgesamt sechs (plus zwei in besonderen Konstellationen) Plätze in sechs Wohnungen vor.


Die Maßnahme erfolgt in zwei Phasen. Folgende allgemeine Ziele werden im Laufe der Maßnahme verfolgt:


Kernbetreuungsphase (inkl. Eingangsphase)

  • Erhebung der Wünsche und Motivation des jungen Menschen
  • Analyse der Lebenswelt des jungen Menschen in Bezug auf Lebensphase, Lebensumstände, Lebensraum
  • daraus resultierend: aufzeigen der vielfältigen und breitgefächerten materiellen, sozialen und ideologischen Ressourcen
  • Erarbeitung von Mittlerzielen und ggfs. Handlungsschritten zu den Hauptzielen des Hilfeplanes
  • Förderung der kommunikativen Fähigkeiten
  • Bewältigung individueller Problemlagen
  • Sachgerechte Entscheidungen treffen
  • Kennen und Anwenden von Konfliktlösungsstrategien
  • Strukturiertes Handeln in Problemsituationen
  • Sachgerechter Umgang mit materiellem Gut
  • Zeitmanagement, Gestaltung der Tage im gesunden Maß von Pflichten und Freizeit
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit finanziellen Ressourcen
  • Schaffung und Pflege sozialer Kontakte
  • Förderung schulbezogener Kompetenzen
  • Sensibilisierung für Freizeitaktivitäten
  • Stärkung psychosozialer Kompetenzen
  • Entwicklung langfristiger Lebensplanungen


Ablösephase

  • Übergang zum Leben ohne Hilfemaßnahmen
  • Hilfe zur Selbsthilfe


In regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen (i.d.R. alle sechs bzw. zwölf Monate) mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen werden mit der zu betreuenden Person Ziele bzgl. des Verselbstständigungsprozesses erarbeitet, die hinsichtlich ihrer Erreichung im nächsten Gespräch überprüft werden. Je nach Zielerreichung verbleibt der Klient in der Betreuungsphase oder erreicht die Ablösephase. Sollte sich im Betreuungsverlauf der Ablösephase ergeben, dass diese Phase zur Zielerreichung nicht geeignet ist, kann auch in die Kernbetreuungsphase zurückgeführt werden.
 

In der Hilfeplanung für UMA sollen insbesondere folgende Ziele berücksichtigt werden:

  • Unterstützung bei der Sicherung des Aufenthaltes
  • Integration in eine Regelschule
  • Erwerb deutscher Sprachkenntnisse
  • Qualifizierter Schulabschluss trotz eventuell geringer Vorbildung, unzureichender Deutschkenntnisse und einem Alter bei Einreise knapp vor Erreichen der Volljährigkeit
  • Gelingender Übergang von Schule zu einer Ausbildung
  • Berufliche Qualifizierung
  • Integration in die deutsche Gesellschaft
  • Ggf. Unterstützung beim evtl. Wunsch einer freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung in ein aufnahmebereites anderes Land
  • Befähigung zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen, der Trennung von der Familie und der Fluchtgeschichte
  • Verselbstständigung mit Kenntnissen über Beratungsangebote auch im Hinblick auf die ausländerrechtliche Situation
  • Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie und/oder Angehörigen
  • Pflege der eigenen kulturellen und religiösen Identität


Sollte im Vorfelde ein umfassendes Clearing bei unbegleiteten minderjährigen Ausländer nicht erfolgt sein, bieten wir im Rahmen der Zusatzleistungen einen intensiven Clearingprozess an. Grundvoraussetzung ist, dass der Gesundheitszustand überprüft wurde und der junge Mensch frei von ansteckenden Erkrankungen ist.
 
Folgende Themenfelder sollen dabei zu Klärung führen:

  • Abgleichen der persönlichen Daten bzw. Personalien
  • Lebenssituation im Heimatland
  • Fluchtgründe und Motive
  • Fluchtweg
  • Fragen zu Eltern, Geschwistern, Verwandten im Heimatland, in Deutschland oder einem EU-Land
  • Schulbildung, Sprachkenntnisse
  • Vorstellungen, Wünsche, Ziele und Perspektiven in Deutschland
  • Abgleich erhaltener Daten, Angaben, Vorgeschichte, etc., die sich nicht im Einklang mit zuvor erhobenen Daten befinden
  • Gesundheitszustand (physisch/psychisch)


Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfegesetz § 27 i.V. mit § 41 SGB VIII